Konsequent gegen Stalking
Erste Selbsthilfe in Düsseldorf

Was ist  Stalking ?

Stalking beschreibt das vorsätzliche und beharrliche Nachstellen und Belästigen einer anderen Person. Menschen, die stalken, suchen durch eine Vielzahl unterschiedlicher Handlungsweisen den Kontakt zu einer anderen Person, den diese nicht möchte und als unangenehm erlebt. 

Dazu gehören Bedrohung, Beleidigung, Rufschädigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung, oder auch gefakte Email-Accounts, Warenbestellungen usw.

Stalking ist kein Kavaliersdelikt. 

Stalking ist eine Straftat.

Stalking hat nichts mit Liebe oder Liebeskummer zu tun. 

Stalking ist so weit verbreitet und beeinträchtigt die Betroffenen so gravierend, dass es durch den speziellen Tatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) strafbar ist und jeder Betroffene Schutz und Unterstützung erhalten kann. Dennoch lässt sich Stalking nicht immer über den Rechtsweg klar beenden, weil Menschen, die stalken, unter Umständen ihr Handeln perfide fortsetzen. 

In der Folge reagieren viele Betroffene mit starken psychischen Belastungssymptomen: 

Angst, Unruhe,  Konzentrationsstörung, Schlaflosigkeit, Schreckhaftigkeit, Depression u.a.

Schlimmstenfalls kommt es zu einer Traumatisierung mit langen Folgewirkungen.

Aber Betroffene können sich schützen. Durch konkrete Maßnahmen, aber auch durch eine Haltung innerer Stärke, die Betroffene vor dem Stalking auch hatten.  

Stalking Betroffene können polizeiliche Schutzmaßnahmen und zivilrechtliche Möglichkeiten beantragen.

Die Strafverfolgung ermöglicht das Nachstellungsgesetz; mithilfe des Gewaltschutzgesetzes kann ein individuelles Annäherungsverbot erwirkt werden. 

Seit März 2007 gibt es den Stalking-Straftatbestand nach Paragraph 238 im Strafgesetzbuch.

Mit bis zu 3 Jahren Gefängnis kann der / die Stalking Täter/in bestraft werden.